Der Rechtsstreit um eine höhere Beteiligung der Drehbuchautorin Anika Decker an den Gesamteinnahmen aus Til Schweigers Kinohits «Keinohrhasen» und «Zweiohrküken» ist beendet. Decker zog am Montag vor dem Berliner Kammergericht ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts von 2023 zurück, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte.
Das Landgericht hatte Decker im September 2023 eine deutlich höhere Beteiligung an den Millionenerträgen der Filme zugesprochen, jedoch einen Großteil ihrer Ansprüche als verjährt eingestuft. Mit dem Rückzug ihrer Berufung ist das Urteil nun rechtskräftig, berichteten die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» und die «Süddeutsche Zeitung».
Jahrelanger Kampf vor Gerichten
Die Drehbuchautorin Decker hatte über Jahre für eine höhere Beteiligung gekämpft. Sie forderte laut Gericht ursprünglich mehr als zwei Millionen Euro von der Produktionsfirma Barefoot Films und dem Medienkonzern Warner Bros.
Laut dem Urteil des Landgerichts steht ihr bis 2020 ein Betrag von rund 180.000 Euro zu. Auch auf spätere Einnahmen ab 2021 hat sie einen geringen Anspruch.
Von den Millionenbeträgen der ursprünglichen Kinoauswertung erhält sie jedoch nichts, da sie laut dem Urteil von 2023 zu spät Klage erhoben hatte und ihre Ansprüche verjährt sind. Decker argumentierte, dass Klagen gegen erfolgreiche Firmen und Produzenten in der Filmbranche äußerst schwierig seien und Karrieren gefährden könnten.
„Fairnessparagraf“ im Urheberrecht
Das Urteil des Landgerichts basierte auf dem «Fairnessparagraf» im Urheberrecht, welcher eine Nachbezahlung vorsieht, wenn die anfängliche Honorierung und die späteren Erträge in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Nach Ansicht des Gerichts war dies in diesem Fall gegeben. «Keinohrhasen» war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino, und auch «Zweiohrküken» zog später Millionen von Zuschauern an.