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Klage gegen Bushido in einem Grundstücks-Streit abgewiesen

Bushido (links) und Arafat Abou-Chaker zeigten sich in der Vergangenheit häufig gemeinsam in der Öffentlichkeit. (Archivfoto)

In einem Rechtsstreit mit Bushido im Zusammenhang mit Grundschulden an einem Grundstück hat das Landgericht Potsdam die Klage eines Sohns von Arafat Abou-Chaker abgewiesen. In dem Verfahren ging es um die Löschung von Grundschulden nach der Zwangsversteigerung des Grundstücks, wie das Gericht mitteilte. Zuvor berichtete die «Bild». Das Gericht nannte einen Streitwert von 600.000 Euro. 

Es geht um ein Anwesen in Kleinmachnow, das ehemals Bushido und seinem früheren Geschäftspartner Abou-Chaker gehörte. Es wurde für rund 7,4 Millionen Euro zwangsversteigert und ging an einen Sohn von Abou-Chaker.

Ansprüche auf Löschung von Grundschulden sieht das Gericht nicht. Die Klage gegen Bushido, der mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi heißt, wurde abgewiesen. Die Zinsen als Teil der bestehen gebliebenen Grundschulden sowie die Grundschuld seien Preisbestandteile, so das Gericht zu seiner Entscheidung vom 29. September. Gegen das Urteil der Zivilkammer kann Berufung eingelegt werden.

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Eine Grundschuld ist eine Sicherheit für eine Bank, die im Grundbuch eines Grundstücks eingetragen wird, um einen Kredit abzusichern. 

Erst im April hatte ein Gericht in einem Rechtsstreit zugunsten von Bushido entschieden: Es war um seinen Anteil aus der Zwangsversteigerung mehrerer Villen in Kleinmachnow gegangen. Dem Rapper stünden danach rund 3,8 Millionen Euro aus dem Zwangsversteigerungserlös zu, hatte eine Sprecherin des Gerichtes gesagt.

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