Zu ähnlich: Gema geht gegen KI-Songs vor
Der Rechteverwerter geht gegen ein Angebot vor, das mit Künstlicher Intelligenz Musik erzeugt. Die Ergebnisse seien geschützten Songs zu ähnlich.
Der Rechteverwerter geht gegen ein Angebot vor, das mit Künstlicher Intelligenz Musik erzeugt. Die Ergebnisse seien geschützten Songs zu ähnlich.
Der Bundesgerichtshof (BGH) erwägt, den Fall noch einmal dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Der Streit liegt Jahrzehnte zurück.
Die eigenen Rechte verkaufen, viel Geld einnehmen - immer mehr Musikgrößen machen das so. Nun auch Popstar Justin Bieber. Berichten…