Im aktuellen Belästigungsprozess gegen Gérard Depardieu hat der Schauspieler die Vorwürfe einer zweiten Klägerin zurückgewiesen. Der 76-Jährige erklärte im Pariser Gerichtssaal, dass er sich nicht erinnern könne, die Frau absichtlich berührt zu haben. Depardieu gab zu, sich häufig obszön zu äußern, um zu provozieren und die Stimmung aufzulockern, jedoch sei ihm an Berührungen von Hintern oder Brüsten nicht gelegen.
Vorwürfe von zwei Frauen
Eine Regieassistentin beschuldigt Depardieu, sie dreimal berührt zu haben, davon zweimal am Po und einmal an den Brüsten. Dabei habe er nicht versucht, sie unter der Kleidung zu berühren. Der laufende Prozess, der seit Montag geführt wird, beinhaltet auch Vorwürfe einer weiteren Frau, die angibt, während der Dreharbeiten für den Film „Les volets verts“ (Die grünen Fensterläden, Regisseur Jean Becker) im Jahr 2021 von Depardieu unsittlich berührt worden zu sein.
Depardieu gibt Berührung zu
Der Schauspieler räumte ein, die Dekorateurin an der Hüfte angefasst zu haben, betonte jedoch, dass dies nicht in sexueller Absicht geschehen sei. Depardieus Anwalt, Jérémie Assous, bezeichnete die Anschuldigungen als erlogen und stellte klar, dass Depardieu durch seine Aussage keinesfalls auch nur minimal sexuelle Belästigung gestanden habe.
Rechtliche Konsequenzen und öffentliche Wahrnehmung
Im Rahmen des Prozesses drohen Depardieu bis zu fünf Jahre Haft und eine Geldbuße von 75.000 Euro. Der preisgekrönte Schauspieler, der in über 200 Filmen mitgespielt hat und als gefeierte französische Filmikone gilt, sieht sich seit Jahren mit Vorwürfen sexueller Übergriffe von mehreren Frauen konfrontiert. Er bestreitet sämtliche Vorwürfe und bezeichnet sich selbst als Opfer einer „medialen Lynchjustiz“.