Gérard Depardieu gesteht Berührung einer Klägerin im Belästigungsprozess
Im Prozess um sexuelle Belästigung gesteht Gérard Depardieu, eine Klägerin an der Hüfte berührt zu haben, bestreitet jedoch sexuelle Absichten. (Urheber/Quelle/Verbreiter: )

Im Verlauf des Prozesses wegen sexueller Belästigung hat der französische Schauspieler Gérard Depardieu eingeräumt, eine der Klägerinnen berührt zu haben. Vor Gericht erklärte der 76-jährige Filmstar, dass er die Frau an der Hüfte angefasst habe. Auf die Frage des Gerichts, ob diese Berührung während der Dreharbeiten eine sexuelle Absicht verfolgt habe, entgegnete Depardieu: „Ich glaube nicht.“

Depardieu schilderte weiter, dass er wütend gewesen sei und es heiß war. Er habe die Frau berührt, um nicht von der Kiste zu fallen, auf der er saß. Seine Wut sei darauf zurückzuführen, dass die Frau ein Gemälde, über das sie gesprochen hatten, als schlecht bezeichnet habe. Der Schauspieler fügte hinzu, dass er nicht wisse, warum er eine Frau befummeln sollte und erst später von den Anschuldigungen im Polizeigewahrsam erfahren habe. Depardieu wies die Vorwürfe vor Gericht zurück.

Der Fall gegen den Schauspieler dreht sich um Vorwürfe sexueller Belästigung während der Dreharbeiten zu dem Film „Les volets verts“ (Die grünen Fensterläden) von Regisseur Jean Becker im Jahr 2021. Eine Dekorateurin und eine Regieassistentin werfen Depardieu vor, sie unsittlich berührt zu haben, unter anderem an den Brüsten und am Po. Der Schauspieler hat die Vorwürfe bestritten und sein Anwalt Jérémie Assous bezeichnete sie als erfunden. Zu Beginn des Verfahrens standen die Anschuldigungen der Dekorateurin im Mittelpunkt.


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