Ein juristisches Verfahren über ein mögliches Verbot der rechtspopulistischen AfD wird in Politik und Gesellschaft breit diskutiert. In Hamburg hat nun zumindest eine fiktive, künstlerische Version eines solchen Prozesses begonnen. Die spektakuläre Pseudo-Verhandlung startete am Freitagabend auf der Bühne des Thalia Theaters – in einer insgesamt dreitägigen Inszenierung des weltweit so erfolgreichen wie umstrittenen Schweizer Regisseurs Milo Rau. Den Vorsitz hat dabei eine echte Spitzenjuristin: die ehemalige Bundesministerin der Justiz, Herta Däubler-Gmelin (SPD). 

Statt Schauspielern debattieren Experten und Juristen

Unter dem Titel «Prozess gegen Deutschland» argumentieren und debattieren nach Raus Idee keine Schauspieler mit Textbuch. Sondern gut 30 Expertinnen und Experten, Juristinnen und Juristen – noch an vier weiteren Terminen dieses Wochenendes. Das fiktive Gerichtsszenario wird auch live auf der Website des Theaters ausgestrahlt. Eine Geschworenenjury aus sieben Hamburger Bürgern und Bürgerinnen soll am Sonntagabend das Urteil fällen.

Rau fragte zu Beginn: «Was genau ist die Alternative für Deutschland, die uns die AfD anbietet? Wollen wir diese Alternative? Und falls nicht: Sollen wir sie dann nicht verhindern?» Sollte man das im Zweifelsfall durch ein Verbot machen, wie es der Rechtsstaat vorsehe?, führte Rau weiter aus. Und Hamburgs Kultursenator Carsten Brosda (SPD) erklärte in seiner Eröffnungsrede: «Ich hoffe, dieser Prozess wird uns helfen, uns der Bedeutung und der Schutzwürdigkeit unserer Demokratie neu zu versichern.»

Neiman: «Geschichtsaufarbeitung aus dem Ruder gelaufen»

Weitere Eröffnungsreden hielten Susan Neiman und Joana Cotar. Neiman, US-Philosophin und Direktorin des Einstein Forum in Potsdam, legte dabei einen Schwerpunkt auf die Beziehung der Deutschen zur NS-Vergangenheit: «In den letzten fünf Jahren ist die deutsche Geschichtsaufarbeitung völlig aus dem Ruder gelaufen», sagte sie. Und betonte, die AfD reite auf einer Welle der Einwanderungsfeindlichkeit nach dem Motto, die Ausländer seien an allem schuld. Cotar, ehemaliges AfD-Mitglied des Bundestages, kritisierte hingegen die Selbstgewissheit jener, die ihr Urteil über die Partei bereits gefällt haben. Denn: «Lügen lassen sich widerlegen. Gewissheiten nicht.» In diesem Klima werde Freiheit fragil. Für Cotar liegt die intellektuelle Herausforderung «in friedlicher Konfrontation» auf der Sachebene.

Als Vertreterin der Anklage vertrat Gabriele Heinecke, Hamburger Fachanwältin für Strafrecht, den Standpunkt: «Ein Verbot ist nötig». Für Heinecke ging es allerdings nicht nur gegen die AfD, sondern auch gegen «die Akteure und Mitläufer, die ein gesellschaftliches Klima schaffen, in dem rechter Hass, Hetze und Gewalt gedeihen.» Die Partei sei «die Speerspitze dieser Entwicklung». Das sei eine Gefahr für die Demokratie. Leider sei auch festzustellen, dass bürgerliche Parteien sich anstecken ließen. Der Journalist und Buchautor Andreas Speit erklärte anschließend im Hinblick auf die Wirkungsmacht der AfD: «Die Feinde der Demokratie geben sich als Demokraten.»

Zitate von AfD-Politikern seien «fraglos erschreckend»

Auf Seiten der Verteidigung formulierte die Juristin Liane Bednarz, von ihren Vorrednern genannte Zitate von AfD-Politikern seien «fraglos erschreckend». Man müsse allerdings prüfen, ob Dinge, die in der Partei geschehen, ausreichen, um die Voraussetzungen von Artikel 21, Absatz 2, des Grundgesetzes, die ein Verbot rechtfertigen, zu erfüllen. Mit den Worten, «Und um es vorwegzunehmen: Das ist nicht der Fall» beantragte Bednarz, die Anträge der Anklage zurückzuweisen. Ihr Kollege, der Autor Frédéric Schwilden («Toxic Man») sagte, «die AfD verbieten löst keine Probleme». Und wies darauf hin, dass viele AfD-Mitglieder zuvor bürgerlichen Parteien angehört hätten. Sie seien wohl kaum Nazis zu nennen. «Ein Verbot überzeugt niemanden außer die eigene Befindlichkeit», resümierte Schwilden.

Neben Michael Bouteiller, ehemals Bürgermeister von Lübeck und langjährig engagiert gegen Rechtsextremismus, sprach auch der Publizist und «Bild»-Kolumnist Harald Martenstein ein Schlusswort. Martenstein, der früher dem linken Spektrum angehört hat, hielt ein Verbot der AfD aufgrund der hohen Wählerzahlen für «das Ende der Demokratie». Er warb für eine stärkere begriffliche Differenzierung «zwischen rechts und rechtsradikal», zwischen legitimen und illegitimen Zielen. Letzteres sei etwa die Beseitigung der Meinungsfreiheit und der Entzug von Grundrechten für Teile der Bevölkerung. Um die AfD «kleinzuhalten», müsse man besser einige Probleme angehen – «wie die Migration an die wirtschaftlichen Möglichkeiten anzupassen.»

In Berlin wird schon lange über ein AfD-Verbotsverfahren diskutiert

Auf der realen politischen Bühne in Berlin wird schon lange über ein AfD-Verbotsverfahren diskutiert. Auch in den bevorstehenden Landtagswahlkämpfen dürfte es eine Rolle spielen. In Umfragen führt die AfD in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern deutlich. Die SPD ist für eine Prüfung eines Verbotsverfahrens, ebenso die Grünen. Die Union warnt davor, dass das der AfD in die Hände spielen könnte.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz war bereits zu der Bewertung gekommen, die AfD als gesichert rechtsextrem einzuordnen. Diese Einstufung ruht jedoch derzeit aufgrund einer Stillhalte-Zusage des Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln, vor dem die AfD geklagt hatte.