Ed Sheeran verlässt das 500 Pearl Court House in New York. Die Erben des 2003 gestorbenen US-Musikers Ed Townsend erheben Coyright-Vorwürfe gegen den Briten. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Mary Altaffer/AP/dpa)

Der britische Sänger Ed Sheeran (32, «Bad Habits») hat die Vorwürfe angeblicher Copyright-Verletzungen von sich gewiesen. Wie mehrere englischsprachige Medien übereinstimmend berichten, sagte der Popstar zu seiner Verteidigung: «Ich bin der Meinung, dass die meisten Popsongs auf Bausteinen aufgebaut sind, die seit Hunderten von Jahren frei verfügbar sind.» Seine Aussage soll er untermauert haben, indem er mehrere Lieder nannte, die sich an denselben Akkord-Abfolgen bedienen. Die Anwälte von Sheeran argumentierten bereits im Vorfeld mit derselben Begründung.

Die Erben des 2003 gestorbenen US-Musikers Ed Townsend werfen Sheeran vor, seinen Song «Thinking Out Loud» zumindest teilweise von dem Lied «Let’s Get It On» abgeschrieben zu haben, das Townsend mit Marvin Gaye veröffentlicht hatte. Das Anwaltsteam der Kläger verweist dabei den Berichten zufolge in der Beweisführung auch auf ein 2014 performtes Mash-up von Sheeran. Dabei kombinierte der Musiker seinen Song «Thinking Out Loud» mit Marvin Gayes «Let’s Get It On». Diese Tatsache belege das Abschreiben eindeutig.

Sheeran soll die Anschuldigung kritisiert haben: «Wenn ich das getan hätte, was Sie mir vorwerfen, wäre ich ein Idiot, mich vor 20.000 Menschen auf die Bühne zu stellen und das zu tun.» Er vermische bei vielen Auftritten die Lieder, so der Sänger. «Viele Songs haben ähnliche Akkorde. Man kann von ‚Let It Be‘ zu ‚No Woman No Cry‘ wechseln.»

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