Nach langem Ringen hat sich die Bundesregierung auf Hilfen für kurzzeitig Beschäftigte in der Kulturszene wie etwa Schauspieler verständigt.
Neben den Soloselbstständigen und den unselbstständig Beschäftigten sollen auch die «kurz befristet Beschäftigten in den darstellenden Künsten» Hilfen von bis zu 7500 Euro für Januar bis Juni 2021 beantragen können, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heißt.
Damit werden auch solche Schauspielerinnen und Schauspieler unterstützt, die nicht dauerhaft festangestellt sind. Sie waren bei den Hilfsprogrammen bisher durch den Rost gefallen, weil sie jeweils nur für Gastspiele an Theatern oder für Filme beschäftigt sind. Daraus ergibt sich wegen kurzer Beschäftigungszeiten kein Anspruch auf Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld. Gleichzeitig fielen in der Pandemie viele Beschäftigungsmöglichkeiten weg.
«Wir dürfen in dieser Krise unsere kulturelle Identität nicht preisgeben und müssen die Menschen unterstützen, die sie verkörpern», sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zeigte sich erfreut, «dass wir auch für die von der Pandemie hart getroffenen Schauspielerinnen und Schauspieler zielgerichtet finanzielle Hilfe zur Verfügung stellen können».
Aus Sicht von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) erhalten nun «auch diejenigen in der Kulturbranche ein faires und großzügiges Angebot, die unter der Pandemie persönlich und wirtschaftlich mit am stärksten leiden». Bundesweit sind beispielsweise Theater und Kinos wegen des Coronavirus seit Wochen wieder geschlossen.
Der Bundesverband Schauspiel (BFFS) begrüßte die Entscheidung der Bundesregierung. Der Verband hatte seit Längerem auf die Probleme in der Krise hingewiesen. Grütters habe sich innerhalb der Bundesregierung intensiv dafür eingesetzt, dass neben Solo-Selbstständigen auch die auf Projektdauer befristet Beschäftigteten Zugang zu Überbrückungshilfen erhielten, so Vorstandsmitglied Heinrich Schafmeister. «Die Politik hat verstanden», teilte er mit.